Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig für Leistungen von Obrecht Studios im Bereich Excel-Workflows, Automatisierung und Softwareentwicklung (z. B. Excel-Checks, Konzeption, MVPs, Web-/Desktop-Tools, Deployment).

Stand: 11.01.2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen Obrecht Studios (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit Beratung, Konzeption, Entwicklung, Automatisierung, Datenaufbereitung sowie Bereitstellung/Betrieb von Softwarelösungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungen

Der Anbieter erbringt je nach Projekt u. a. folgende Leistungen: Analyse von Excel- und Prozess-Workflows, Konzeption (Blueprint), Entwicklung von MVPs/Tools (Web oder Desktop), Schnittstellen (APIs), Datenmigration, Qualitätssicherung, Dokumentation sowie optional Deployment und Betrieb.

Leistungsumfang, Zeitplan, Deliverables und ggf. Service-Level ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Projektplan oder Statement of Work (SoW).

3. Angebot & Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebots, Bestätigung per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung.

Bei „Excel-Checks“ oder Erstanalysen kann der Anbieter zunächst eine Kurz-Auswertung liefern; daraus entsteht kein Anspruch auf eine anschließende Umsetzung, sofern diese nicht gesondert vereinbart wird.

4. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Daten in angemessener Zeit bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte und Daten rechtmäßig genutzt werden dürfen (z. B. Rechte Dritter, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse).

5. Vertraulichkeit & NDA (Dateiupload)

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen (inkl. Dateien, Dokumente, Quelltexte, Zugangsdaten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.

Besonders für Uploads: Mit dem Hochladen von Dateien (z. B. Excel/CSV) auf der Website oder die Übermittlung per E-Mail gilt diese Vertraulichkeitsvereinbarung als vereinbart. Der Anbieter wird Inhalte nicht an Dritte weitergeben, außer wenn dies zur Leistungserbringung notwendig ist (z. B. Hosting) und entsprechende Vertraulichkeits-/Datenschutzpflichten bestehen.

Der Kunde kann statt Echtdaten auch anonymisierte, gekürzte oder synthetische Beispieldaten bereitstellen. Das reicht in der Regel für die technische Analyse und reduziert Risiko.

Ausgenommen von der Vertraulichkeit sind Informationen, die (a) bereits öffentlich bekannt waren, (b) ohne Pflichtverletzung öffentlich werden oder (c) aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

6. Datenverarbeitung & Datenschutz

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien – sofern erforderlich – einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).

Details zur Verarbeitung, Speicherdauer, technischen/organisatorischen Maßnahmen und Betroffenenrechten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

7. Lieferungen, Abnahmen, Änderungen

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der Anbieter liefert Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Formaten (z. B. Dokumentation, Konzept, Repo, Build, Deployment).

Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt eine Lieferung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 7–14 Tage) wesentliche Mängel schriftlich rügt.

Änderungswünsche (Change Requests) können Auswirkungen auf Preis und Zeitplan haben und werden vor Umsetzung abgestimmt.

8. Preise, Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Bei laufenden Leistungen kann nach Aufwand (Time & Material) oder pauschal (Fixpreis) abgerechnet werden.

Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen.

Der Anbieter kann angemessene Abschlagszahlungen (z. B. Kickoff/Blueprint/MVP) vereinbaren, insbesondere bei längeren Projekten.

9. Nutzungsrechte & Eigentum

Der Kunde erhält an den gelieferten Arbeitsergebnissen die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte – in der Regel nach vollständiger Zahlung. Umfang (einfach/ausschließlich), räumliche/zeitliche Geltung und Übertragbarkeit werden im Angebot geregelt.

Vorbestehende Tools, Bibliotheken, Templates und Know-how des Anbieters („Background IP“) bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält daran, soweit erforderlich, ein Nutzungsrecht zur Verwendung des Arbeitsergebnisses.

10. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Für Datenverlust haftet der Anbieter nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

11. Laufzeit & Kündigung

Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung/Betrieb) laufen über die vereinbarte Mindestlaufzeit und können anschließend mit Frist gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Support, Wartung, Betrieb

Je nach Vereinbarung übernimmt der Anbieter (a) Bereitstellung eigener Server/Hosting, (b) Deployment auf Kundensystemen oder (c) Übergabe zur internen IT des Kunden. Umfang von Monitoring, Updates, Backups, Incident-Handling und SLAs wird separat geregelt.

Ohne separate Wartungsvereinbarung schuldet der Anbieter nach Projektabschluss keine fortlaufenden Updates oder Anpassungen, außer gesetzlich zwingend.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

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